Rauchmelder retten Leben ...
 

Neue Rauchwarnmelderpflicht in Bayern seit dem neuen Jahr

         Seit1. Januar 2013 müssen alle Neubauten und Umbauten in Bayern Rauchwarnmelder haben – so die gesetzliche Vorschrift. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel 46, Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.
Das klingt nach neuen bürokratischen Vorschriften, doch Rauchwarnmelder können Menschenleben retten. Insbesondere nachts ist die Gefahr groß, entstehenden Rauch im Schlaf nicht wahrzunehmen. Die “kleinen Lebensretter“ warnen durch einen schrillen Alarmton die Bewohner, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr verständigen können. Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht, denn der Geruchssinn funktioniert im Schlaf nicht. Das gilt leider auch für die sonst so feine Nase der Haustiere. Damit warnt der Geruchssinn viel zu spät, oft reicht bei Bränden schon eine Lungenfüllung, um tödlich zu wirken. Niemand ist vor einem Wohnungsbrand gefeit. Häufige Brandursachen sind technische Defekte, Brandstiftungen oder Brände, die von Nachbarwohnungen übergreifen.

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